Beratung zu §14a Energiewirtschaftsgesetz

Intelligente Steuerung, reduzierte Netzentgelte, maximale Effizienz

Mit der Novelle des §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wird die Steuerung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen – wie Wärmepumpen, Wallboxen oder Batteriespeichern – zu einem zentralen Bestandteil der Energiewende. Ziel ist es, das Stromnetz zu entlasten und gleichzeitig Anreize für flexiblen, netzdienlichen Betrieb zu schaffen.

Wir beraten Sie umfassend zu den technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten der neuen §14a-Regelung:
von der technischen Umsetzung im Zählerschrank über die Kommunikation mit dem Netzbetreiber bis hin zur Integration intelligenter Steuerungssysteme und Smart Meter Gateways.

Unsere Leistungen:

  • Analyse bestehender Anlagen und Lasten
  • Bewertung der Steuerbarkeit gemäß §14a EnWG
  • Planung der technischen Umsetzung inkl. Steuerbox/Logger
  • Abstimmung mit Netzbetreiber und Messstellenbetreiber
  • Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Fördermittelberatung

Durch eine vorausschauende §14a-Beratung profitieren Sie von reduzierten Netzentgelten, höherer Eigenverbrauchsquote und einer optimierten Netzintegration – alles normgerecht, dokumentiert und zukunftssicher.

Jetzt beraten lassen – wir machen Ihre Anlage fit für §14a EnWG und die Energiezukunft.